Risiken & Due Diligence bei Zwangsversteigerungen

6 Min. Lesezeit·Aktualisiert: 28. Juni 2026·AuctionPlace Redaktion

Das grösste Risiko bei einer Zwangsversteigerung ist der meist vollständige Gewährleistungsausschluss: Sie kaufen «wie besehen». Eine sorgfältige Due Diligence – Lastenverzeichnis, Zustand, Mietverhältnisse und Finanzierung – ist deshalb vor jedem Gebot unverzichtbar.

Gewährleistungsausschluss verstehen

Bei Steigerungen wird die Liegenschaft in der Regel ohne Gewähr für Zustand, Fläche oder Mängel verkauft. Spätere Reklamationen sind kaum möglich – die Prüfung muss vorher erfolgen.

Lastenverzeichnis und Grundpfandrechte

Das Lastenverzeichnis zeigt, welche Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten und Lasten auf dem Objekt liegen. Prüfen Sie genau, welche Lasten Sie übernehmen – sie können den effektiven Kaufpreis erheblich beeinflussen.

Bestehende Mietverhältnisse

Vermietete Objekte werden oft mit laufenden Mietverträgen übernommen. Klären Sie Mietzinsen, Kündigungsmöglichkeiten und Eigenbedarf vorab ab.

Prüf-Checkliste vor dem Gebot

  • checkSteigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis vollständig gelesen?
  • checkAmtliche Schätzung mit eigener Einschätzung verglichen?
  • checkObjekt besichtigt, Zustand und Sanierungsbedarf erfasst?
  • checkFinanzierung verbindlich gesichert, Anzahlung liquide?
  • checkMaximale Bietgrenze festgelegt und diszipliniert eingehalten?
  • checkMögliche Lasten, Mietverhältnisse und Doppelaufruf berücksichtigt?

Häufige Fragen

Was bedeutet «Doppelaufruf»?

Beim Doppelaufruf wird das Objekt zweimal ausgerufen – einmal mit und einmal ohne eine bestimmte Last (z. B. eine Dienstbarkeit). So wird ermittelt, ob die Last bestehen bleibt. Das kann den Preis und die Bedingungen verändern.

Kann ich die Immobilie vor der Steigerung besichtigen?

In den meisten Fällen werden Besichtigungstermine angeboten. Nutzen Sie diese unbedingt, idealerweise mit einer Fachperson, da kein Gewährleistungsanspruch besteht.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Massgebend sind die amtlichen Publikationen und Steigerungsbedingungen des zuständigen Betreibungs- oder Konkursamtes.

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