Risiken & Due Diligence bei Zwangsversteigerungen
Das grösste Risiko bei einer Zwangsversteigerung ist der meist vollständige Gewährleistungsausschluss: Sie kaufen «wie besehen». Eine sorgfältige Due Diligence – Lastenverzeichnis, Zustand, Mietverhältnisse und Finanzierung – ist deshalb vor jedem Gebot unverzichtbar.
Gewährleistungsausschluss verstehen
Bei Steigerungen wird die Liegenschaft in der Regel ohne Gewähr für Zustand, Fläche oder Mängel verkauft. Spätere Reklamationen sind kaum möglich – die Prüfung muss vorher erfolgen.
Lastenverzeichnis und Grundpfandrechte
Das Lastenverzeichnis zeigt, welche Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten und Lasten auf dem Objekt liegen. Prüfen Sie genau, welche Lasten Sie übernehmen – sie können den effektiven Kaufpreis erheblich beeinflussen.
Bestehende Mietverhältnisse
Vermietete Objekte werden oft mit laufenden Mietverträgen übernommen. Klären Sie Mietzinsen, Kündigungsmöglichkeiten und Eigenbedarf vorab ab.
Prüf-Checkliste vor dem Gebot
- Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis vollständig gelesen?
- Amtliche Schätzung mit eigener Einschätzung verglichen?
- Objekt besichtigt, Zustand und Sanierungsbedarf erfasst?
- Finanzierung verbindlich gesichert, Anzahlung liquide?
- Maximale Bietgrenze festgelegt und diszipliniert eingehalten?
- Mögliche Lasten, Mietverhältnisse und Doppelaufruf berücksichtigt?
Häufige Fragen
Was bedeutet «Doppelaufruf»?
Beim Doppelaufruf wird das Objekt zweimal ausgerufen – einmal mit und einmal ohne eine bestimmte Last (z. B. eine Dienstbarkeit). So wird ermittelt, ob die Last bestehen bleibt. Das kann den Preis und die Bedingungen verändern.
Kann ich die Immobilie vor der Steigerung besichtigen?
In den meisten Fällen werden Besichtigungstermine angeboten. Nutzen Sie diese unbedingt, idealerweise mit einer Fachperson, da kein Gewährleistungsanspruch besteht.
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Auktionen ansehenHinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Massgebend sind die amtlichen Publikationen und Steigerungsbedingungen des zuständigen Betreibungs- oder Konkursamtes.